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Ryanair – Neue Gepäckbestimmungen ab 01.11.2018

Ergänzend zu unserem Beitrag vom 13.01.2018 möchten wir erneut die Gepäckbestimmungen von Ryanair aufgreifen. Die Billigflugairline aus Irland macht nicht nur mit ihren unschlagbaren Flugpreisen Schlagzeilen, derzeit ist auch erneut das Thema Gepäckbestimmungen in aller Munde.

Aktuell kann noch jeder Fluggast, auch Economy Reisende, mit zwei kostenfreien Gepäckstücken verreisen. Eines welches max. 10 Kilogramm hat, muss am Gate oder vorab am aufgegeben werden und das zweite darf mit in die Kabine. Egal ob Rollkoffer, Laptop Tasche oder Rucksack. Wo das zweite Gepäckstück aufgegeben wird, ist jedoch von Flughafen zu Flughafen anders. Manchmal am Schalter, manchmal am Gate und manchmal stehen auch Gepäckwagen auf dem Rollfeld, wo man auf dem Weg zum Flugzeug noch eben seinen Handgepäckkoffer zuschmeißen darf.

Ab 01.11.2018 darf nur noch ein Gepäckstück von max. 40 cm x 20 cm x 25 cm, welches unter den Sitz passt, mit in die Kabine genommen werden. Für einen einfachen Handgepäckkoffer werden grundsätzlich 6,00 € Gebühr während der Buchung erhoben und dieser muss vorab aufgegeben werden.

Hintergrund ist, dass laut Ryanair so die Verzögerungen beim Boarding wie auch die darauffolgenden Verspätungen besser reguliert werden können.

Sollte man nun versuchen, die kleine Handtasche noch in den Kabinenrollkoffer zu quetschen, um mit einem Kabinengepäckstück das Boarding anzutreten, zahlt man eine Aufgabegebühr von mindestens 25,00 €, da weder der kleine Koffer (6,00 €) noch das Priority Boarding (6,00 € oder nachträglich 8,00 €) zeitig angemeldet wurden und somit nur die Größe von max. 40 cm x 20 cm x 25 cm zulässig ist.

Zeitig bedeutet in diesem Fall übrigens, dass alle Passagiere die ab dem 01.09.2018 gebucht haben, sich mit dieser neuen Regelung abfinden müssen* und für Flüge ab dem 01.11.2018 vorbereitet sein sollten.

* Wer vor dem 01.09.2018 sein Ticket gebucht hat, bekommt automatisch von Ryanair die Möglichkeit ein bis zu 10 Kilo Gepäckstück kostenlos aufzugeben. Alle Passagiere die nach dem 01.09.2018 gebucht haben können sich schriftlich an Ryanair wenden, um die Buchung zu stornieren und eine Rückerstattung beantragen, andernfalls gilt diese Regelung für alle Passagiere als akzeptiert.

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